Wie fülle ich den Unterschriftenbogen korrekt aus?
Ein Bogen pro Gemeinde
Auf einem Unterschriftenbogen dürfen nur Stimmberechtigte aus derselben politischen Gemeinde unterschreiben. In Städten zählen alle Postleitzahlen, die zu einer politischen Gemeinde gehören, als ein und dieselbe (z. B. gehören alle PLZ mit 80... zur Stadt Zürich). Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie lieber einen neuen Bogen, um ungültige Unterschriften zu vermeiden.
Nur handschriftlich gültig
Alle Angaben – Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift – müssen von der unterschreibenden Person eigenhändig ausgefüllt werden, idealerweise in Blockschrift, damit alles gut lesbar ist. Die Felder für Geburtsdatum und Wohnadresse dürfen bei Bedarf auch von jemand anderem oder mit einer Schreibmaschine ergänzt werden. Wichtig: Dito-Zeichen sind nur im Feld „Wohnadresse“ erlaubt. Verwenden Sie ausschliesslich einen blauen oder schwarzen Stift.
Bögen per Post einsenden
Unterschriften für eine Initiative müssen auf Papier gesammelt werden – eine Online-Einreichung ist nicht möglich (anders als bei Petitionen). Schicken Sie die ausgefüllten Bögen so schnell wie möglich per Post ein, damit sie rechtzeitig geprüft werden können. Senden sie diese vollständig und unbeschädigt ein – zerschnittene Bögen sind ungültig.