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Initiativtext (Allgemeine Anregung)

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Volksschulgesetz in Bezug auf Sonderschulung und sonderpädagogische Massnahmen anzupassen.

  • Künftig sollen die Gemeinden die Beiträge für sonderpädagogische Massnahmen und für die Sonderschulung indexbasiert und pauschal erhalten. Dazu gehört das sonderpädagogische Grundangebot gemäss Sonderpädagogik-Konkordat.

  • Das gibt den Schulen Spielraum, um die Ressourcen vor Ort bedarfsgerecht und flexibel einzusetzen.

  • Schulen können dadurch flexible Modelle entwickeln – etwa eine engere Zusammenarbeit von Regel- und Sonderschulen. So lernen alle Kinder gemeinsam und profitieren von heilpädagogischem Fachwissen.

  • Die Schulen sind verpflichtet, regelmässig zu überprüfen, wie wirksam die eingesetzten Mittel sind.

Begründung

Im Jahr 2014 hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet. Damit verpflichtet sie sich, allen Kindern den Zugang zur Regelschule in der Nähe des Wohnorts zu ermöglichen – unter der Voraussetzung, dass sie die notwendige Unterstützung für ihre individuellen Lernziele erhalten. Die Umsetzung der integrativen Schule kommt im Kanton Zürich jedoch nur langsam voran. Ein wesentlicher Grund dafür ist das Finanzierungssystem, das integrative Ansätze erschwert.

 

Der Kanton weist aktuell den Schulen und Gemeinden Ressourcen individuell zu, was umfangreiche Abklärungsverfahren erfordert. Kinder werden dadurch in Kategorien eingeteilt und häufig stigmatisiert. Die Finanzierung erschwert zudem integrative Modelle: Bei hohen Unterstützungskosten bleibt oft nur die Sonderschule als Option, da der Kanton dort die zusätzlichen Kosten abdeckt. Darüber hinaus müssen Schulen aufwendig nachweisen, dass ein Kind besondere Unterstützung benötigt, um notwendige Ressourcen zu erhalten.

 

Wenn die Gemeinden, Regionen oder Schulen die Ressourcen für die sonderpädagogische Unterstützung pauschal erhalten, gibt es für die Schulen mehr Flexibilität. Sie können die Ressourcen an die Situation der Schule, die Zusammensetzung der Schüler*innen und Lehrpersonen anpassen. Das stärkt die Autonomie der Schulen und Gemeinden, reduziert bürokratische Hürden und fördert inklusive Ansätze.

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